Homeoffice datenschutzrechtlich sauber einrichten

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Vor dem Hintergrund der „Corona-Krise“ entsteht vermehrt der Wunsch, zur Vermeidung von Infektionsrisiken am Arbeitsplatz Homeoffice-Arbeitsplätze einzurichten.

Die Einrichtung eines Homeoffice-Arbeitsplatzes muss vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer einvernehmlich vereinbart und schriftlich in einem Arbeitsvertrag oder bei einem bereits bestehenden Arbeitsvertrag in einem Ergänzungsvertrag geregelt werden. Schließlich gilt es, eine Reihe von arbeitsrechtlichen Vereinbarungen zu treffen, wie z. B. zur Art des Homeoffice, zur Dauer und Erfassung der Arbeitszeit und zur Pausenregelung, zur Erreichbarkeit, zur Kostenerstattungen und vielem anderen.

Neben diesen arbeitsrechtlichen Fragen sind auch datenschutzrechtliche Anforderungen zu beachten, denn der Arbeitgeber ist auch bei einem Homeoffice-Arbeitsplatz für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten Verantwortlicher i. S. v. Art. 4 Nr. 7 DSGVO und damit gem. Art. 24 DSGVO für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und die Einrichtung der erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen verantwortlich.

Dieser Kurs, der sich ausschießlich an Führungskräfte und Geschäftsführer richtet. beantwortet alle wesentlichen arbeits- und datenschutzrechtlichen Fragen.